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Gibt es eine 100-%-Steuer für Ausländer, die in Spanien Immobilien kaufen? Stand Oktober 2026

Sie ist nicht in Kraft. Es handelt sich um einen Gesetzesvorschlag der sozialistischen Fraktion (122/000196), veröffentlicht am 30. Mai 2025, der am 5. Oktober 2026 noch auf seine erste Plenardebatte („toma en consideración“) im spanischen Kongress wartet. Zudem würde er in seiner jetzigen Fassung nicht für den Kauf eines Neubaus von einem Bauträgerunternehmen gelten, weil dieser Verkauf der Mehrwertsteuer unterliegt.

Was der Vorschlag vorsieht

Artikel 4 des Vorschlags schafft eine „ergänzende staatliche Steuer auf die Übertragung von Immobilien an Nichtansässige der Europäischen Union“. Steuerpflichtiger Vorgang ist:

„die Übertragung von Immobilien sowie die Begründung und Abtretung von dinglichen Rechten daran, mit Ausnahme von Sicherungsrechten, zugunsten natürlicher Personen und Einrichtungen, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind.“Proposición de Ley 122/000196, Art. 4, Abschnitt Fünftens.1

Der Satz beträgt 100 %, aber die tatsächlich gezahlte ITP-AJD wird von der Steuerschuld abgezogen:

„Die Bruttosteuerschuld ergibt sich aus der Anwendung des Steuersatzes von einhundert Prozent auf die Bemessungsgrundlage.“Abschnitt Zehntens
„Die Nettosteuerschuld ergibt sich aus dem Abzug der für den zu veranlagenden Vorgang tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer und Urkundensteuer von der Bruttosteuerschuld.“Abschnitt Elftens

Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit: Der Text spricht von „Nichtansässigen der Europäischen Union“. Bemessungsgrundlage wäre der Katasterreferenzwert oder der Preis, falls dieser höher ist (Abschnitt Achtens).

Warum ein Neubau vom Bauträger nicht besteuert würde

Der Text selbst nimmt mehrwertsteuerpflichtige Vorgänge aus:

„Die im vorigen Absatz genannten Vorgänge unterliegen dieser Steuer nicht, wenn die Übertragenden Unternehmer oder Gewerbetreibende in Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit sind, und in jedem Fall dann nicht, wenn sie der Mehrwertsteuer unterliegende Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen darstellen. Diese Vorgänge unterliegen der Steuer jedoch, wenn sie von der Mehrwertsteuer befreit sind.“Proposición de Ley 122/000196, Art. 4, Abschnitt Fünftens.2

Der erste Verkauf einer Wohnung durch ihren Bauträger unterliegt der Mehrwertsteuer und ist nicht befreit; er wäre also ausgenommen. Erfasst würden dagegen Wiederverkäufe zwischen Privatpersonen und zweite Lieferungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind. Es ist dieselbe Regel, die schon heute Mehrwertsteuer und ITP trennt (Gesetz über ITP und AJD, Art. 7.5).

Wo das Verfahren steht

  • Eingereicht am 22. Mai 2025 und vom Präsidium des Kongresses am 27. Mai zugelassen.
  • Veröffentlicht im Amtsblatt der Cortes Generales am 30. Mai 2025.
  • Seit dem 5. September 2025 wartet der Vorschlag auf die „toma en consideración“ im Plenum, die erste Debatte. So steht es am 5. Oktober 2026 auf der Website des Kongresses.

Übersteht er diese erste Debatte, kann der Text durch Änderungsanträge im Kongress und im Senat noch geändert werden, bevor er Gesetz wird. Solange er nicht im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht ist, bindet er niemanden.

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich der Verfahrensstand ändert. Das Datum der letzten Überprüfung steht oben.

Quellen

  1. Proposición de Ley 122/000196 para impulsar el alquiler de viviendas a precios asequibles (BOCG, Congreso, Serie B, Nr. 229-1, 30.5.2025) — Artikel 4
  2. Congreso de los Diputados: Verfahrensstand der Initiative 122/000196 — abgerufen am 5.10.2026
  3. Real Decreto Legislativo 1/1993, Ley del ITP y AJD (BOE) — Art. 7.5

Informativer Artikel auf Grundlage der am Prüfdatum geltenden Vorschriften. Er ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater für Ihren konkreten Fall. Zitate aus der spanischen Gesetzgebung sind nichtamtliche Übersetzungen: Verbindlich ist allein der in den Amtsblättern veröffentlichte spanische Text.

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